Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lander Personal-Training
Gesundheit-Performance Lander & Partner GmbH
Einsiedlerstrasse 15A
8834 Schindellegi
Schweiz

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungen von Lander Personal-Training, angeboten durch die Gesundheit-Performance Lander & Partner GmbH. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Betreuungsvertrag oder in einer schriftlichen Offerte gehen diesen AGB vor.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

Lander Personal-Training bietet insbesondere Personal Training, Trainings- und Gesundheitsbegleitung, Fundament-Analysen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen an.

Umfang, Dauer, Trainingshäufigkeit und Preis der jeweiligen Betreuung ergeben sich aus dem gewählten Angebot, der Offerte oder dem individuellen Betreuungsvertrag.

Ein Vertrag kommt durch die gegenseitige Annahme der vereinbarten Leistungen beziehungsweise durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags oder einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zustande.

3. Gesundheit und Mitwirkung

Die Kundin oder der Kunde informiert Lander Personal-Training vor Beginn und während der Zusammenarbeit über gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaften oder andere Umstände, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sein können.

Die Leistungen von Lander Personal-Training ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder medizinische Therapie. Bei gesundheitlichen Beschwerden, die einer medizinischen Abklärung bedürfen, ist eine entsprechende Fachperson beizuziehen.

4. Vertragsdauer und Beendigung

Die im Betreuungsvertrag vereinbarte Vertragsdauer ist verbindlich. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit wird zwischen den Parteien neu vereinbart.

5. Termine, Absagen und Nachholtermine

Trainingstermine werden individuell vereinbart.

Eine Verschiebung oder Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin innerhalb derselben Woche vereinbart.

Kann eine rechtzeitig abgesagte Einheit nicht innerhalb derselben Woche nachgeholt werden, kann diese an die vereinbarte Vertragsdauer angehängt werden.

Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie Nichterscheinen gelten als bezogene Trainingseinheit und werden nicht nachgeholt.

6. Ferien und Verlängerung der Vertragsdauer

Ferien und geplante Abwesenheiten der Kundin oder des Kunden sowie von Lander Personal-Training werden nach Möglichkeit frühzeitig miteinander abgesprochen.

Vereinbarte Ferienzeiten sowie rechtzeitig abgesagte und nicht innerhalb derselben Woche nachholbare Trainingseinheiten können die Vertragsdauer entsprechend verlängern.

Die Vertragsdauer kann aufgrund solcher Nachholtermine, Ferien oder vergleichbarer Unterbrechungen insgesamt um höchstens zwei Monate über die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer hinaus verlängert werden. Nach Ablauf dieser maximalen Verlängerungsfrist verfallen noch offene Trainingseinheiten.

7. Krankheit und Unfall

Bei einer länger dauernden Krankheit von mindestens vier Wochen oder bei einem Unfall kann die Betreuung nach Absprache pausiert werden. Lander Personal-Training kann hierfür ein ärztliches Zeugnis verlangen.

Die Dauer und Fortsetzung der Betreuung nach einer solchen gesundheitlich bedingten Pause werden individuell vereinbart.

8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Offerte oder im Betreuungsvertrag vereinbarten Preise.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

9. Fundament-Analyse

Die Fundament-Analyse ist eine eigenständige Leistung und wird zum zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preis verrechnet.

Wird im Anschluss an die Fundament-Analyse ein Betreuungsprogramm abgeschlossen, wird der für die Fundament-Analyse bezahlte Betrag vollständig an das vereinbarte Betreuungsprogramm angerechnet, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.

10. Haftung

Lander Personal-Training erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Kundin oder der Kunde ist für die vollständige und wahrheitsgemässe Mitteilung relevanter gesundheitlicher Informationen sowie für die Einhaltung der vereinbarten Trainings- und Sicherheitshinweise verantwortlich.

Eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten und im Rahmen der Betreuung bekannt gegebene Gesundheitsinformationen werden vertraulich und gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf dieser Website zu finden.

12. Kommunikation

Die Kundin oder der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass organisatorische Informationen und Terminabsprachen über die vereinbarten Kommunikationswege, insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp, erfolgen können.

13. Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei vorübergehend nicht erbracht werden, bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung. Die Leistung kann für die Dauer der Verhinderung verschoben werden.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Feusisberg SZ. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.